Kontrollpunkt Hamburg

Häufige Fragen

Zur App, zum Datenschutz und zur Rechtslage.

Zur App

Was zeigt die Karte genau?

Meldungen anderer Fahrgäste: an welcher Station, auf welcher Linie und in welche Richtung etwas gesehen wurde. Fünf Arten, jede mit eigenem Zeichen: Bauarbeiten und Sperrungen, Störungen, Einsätze von Rettungsdienst oder Feuerwehr, defekte Aufzüge und Rolltreppen, und Fahrkartenkontrollen.

Bei den zeitkritischen Arten kommt eine Einfärbung der Strecke dazu, die schätzt, wie weit sich die Lage inzwischen bewegt haben könnte.

Wie aktuell sind die Meldungen?

Die Karte lädt alle 20 Sekunden nach. Wie aktuell eine einzelne Meldung ist, hängt davon ab, wann jemand sie abgesetzt hat.

Jede Meldung verfällt von selbst, und die Frist gehört zur Meldeart: ein Einsatz gilt eine Stunde, eine Kontrolle zwei, eine Störung drei, ein defekter Aufzug sieben Tage, eine Baustelle vierzehn. Eine Sperrung dauert Wochen, ein Kontrolltrupp steht keine zehn Minuten still -- dieselbe Frist für beides wäre für das eine zu kurz und für das andere eine Lüge.

Heißt eine leere Karte, dass nichts los ist?

Nein. Sie heißt nur, dass niemand etwas gemeldet hat. Die App kennt gemeldete Vorfälle, nie deren Ausbleiben. Sie ist so vollständig, wie viele Menschen mitmachen.

Das gilt für jede Art: Keine gemeldete Kontrolle heißt nicht, dass nicht kontrolliert wird, und kein gemeldeter Aufzugsschaden heißt nicht, dass jeder Aufzug fährt.

Brauche ich ein Konto?

Nein. Es gibt keine Anmeldung, keine Registrierung und keine Nutzerkennung. Öffnen und loslegen.

Kostet die App etwas?

Nein. Keine Kosten, keine Werbung, kein Abo, keine In-App-Käufe. Wer das Projekt unterstützen möchte, kann das freiwillig tun -- die App kann alles auch ohne.

Welche Linien sind dabei?

U-Bahn, S-Bahn und AKN im Hamburger Netz, dazu die Buslinien des hvv.

Datenschutz

Wird mein Standort gespeichert?

Nein. Er wird auf dem Gerät mit den Meldungen verglichen, die ohnehin schon dort liegen, und danach verworfen. Er wird nicht übertragen und nicht gespeichert. Die Funktion ist ab Werk ausgeschaltet.

Sind Meldungen anonym?

Ja. Es gibt keine Konten, und an einer Meldung hängt keine Kennung. Zur Missbrauchsabwehr entsteht beim Melden aus der IP-Adresse und einem täglich wechselnden Geheimnis ein gekürzter Prüfwert; er lässt sich nicht zurückrechnen und gilt einen Tag.

Eine Ausnahme gibt es, und sie steht nicht an der Meldung: Wer Mitteilungen einschaltet, hinterlegt dafür eine Gerätekennung des Zustelldienstes. Sie sagt nichts darüber, ob oder was jemand gemeldet hat, wird 30 Tage nach dem letzten Start gelöscht und beim Ausschalten sofort. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Können Behörden oder Verkehrsunternehmen die Daten abfragen?

Gespeichert werden Station, Linie, Richtung, Meldeart, Merkmal und Zeit -- mehr existiert nicht. Namen, Beschreibungen und Bilder gibt es nirgends, es gibt also nichts über einzelne Personen herauszugeben.

Offen abrufbar ist neben der Karte eine Zusammenfassung der letzten 24 Stunden je Station und Linie: wie viele Meldungen es dort gab und wann die letzte war. Das ist die Verlaufsansicht der App, und sie steht jedem offen, auch einem Verkehrsunternehmen.

Wie lange ein Datensatz überhaupt existiert, hängt an der Meldeart: Einsatz, Kontrolle und Störung werden nach 24 Stunden gelöscht, ein defekter Aufzug nach vierzehn Tagen, eine Baustelle nach dreißig. Der Prüfwert zur Missbrauchsabwehr wird dagegen bei jeder Art schon drei Stunden nach Eingang aus dem Datensatz entfernt -- auch bei der Baustelle, die danach noch Wochen liegt. Die vollständige Übersicht steht in der Datenschutzerklärung.

Kann ich Personen melden?

Nein, und das ist keine Regel, sondern gebaut: Es gibt kein Textfeld. Station, Linie und Richtung kommen aus festen Listen, der Server nimmt nichts anderes an. Keine Beschreibungen, keine Fotos.

Rechtslage

Ist die App legal?

Nach der Einordnung, unter der dieses Projekt gebaut ist: ja.

Bei vier der fünf Meldearten stellt sich die Frage nicht. Ein defekter Aufzug, eine Sperrung, eine Verspätung, ein Rettungseinsatz: Das sind Auskünfte über den Betrieb, wie sie das Verkehrsunternehmen selbst gibt.

Die fünfte ist die, um die es geht. Wer meldet, dass gerade kontrolliert wird, verbreitet ebenfalls eine wahre Tatsache; das ist von Art. 5 GG gedeckt. Für Warnungen vor Verkehrsüberwachung während der Fahrt besteht mit § 23 Abs. 1c StVO eine ausdrückliche Vorschrift -- eine entsprechende Regel für Fahrkartenkontrollen gibt es nicht.

Die Grenze verläuft dort, wo eine App zum Fahren ohne Fahrschein auffordert (§ 265a StGB). Diese App tut das an keiner Stelle; beim Start bestätigt jede Nutzerin und jeder Nutzer ausdrücklich, ein gültiges Ticket zu haben.

Das ist keine Rechtsberatung. Es ist die Einordnung des Betreibers, gestützt auf öffentlich zugängliche Bewertungen von Medienrechtlern.

Was sagen die Verkehrsunternehmen?

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben eine vergleichbare App öffentlich als „unsolidarisch“ kritisiert und den Schaden durch Fahren ohne Fahrausweis auf 20 bis 25 Millionen Euro im Jahr beziffert.

Dazu gehört die Einordnung: Das ist der Gesamtschaden durch Fahren ohne Fahrausweis, den es lange vor jeder App gab. Welcher Anteil davon auf eine Meldekarte entfällt, ist nicht beziffert worden -- und es gibt keine Untersuchung, die eine Wirkung in die eine oder andere Richtung belegt.

Diese App behauptet deshalb keine Wirkung. Sie nennt ihre Absicht: Wer sieht, dass kontrolliert wird, hat den Anlass, vorher ein Ticket zu lösen.

Ersetzt die App ein Ticket?

Nein. Sie schützt vor nichts. Meldungen sind Momentaufnahmen von Fremden -- sie können falsch, veraltet oder unvollständig sein, und Kontrollen bewegen sich. Wer ohne Fahrschein fährt, trägt das Risiko selbst.

Mitmachen

Kommt meine Stadt dazu?

Vielleicht. Hamburg ist der Anfang; welche Stadt folgt, hängt daran, wo genug Menschen mitmachen. Vorschläge an hallo@cl3verdesign.com.

Wie melde ich einen Fehler?

In der App unter „Mehr“ → „Rückmeldung senden“, oder direkt an hallo@cl3verdesign.com. Fehler, fehlende Funktionen, falsche Stationsnamen -- alles willkommen.

Wer steckt dahinter?

Eine einzelne Person, in der Freizeit, ohne Firma. Name und Anschrift stehen im Impressum.